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Ratgeber

Welche Wallbox passt zu meinem Zuhause?

Ein Elektroauto steht vor der Tür oder ist bestellt, und schnell taucht die Frage auf: Wallbox mit 11 kW oder mit 22 kW – und darf ich sie eigentlich selbst anschließen? Die Antwort hängt weniger vom Fahrzeug ab als von dem, was Netzbetreiber und Zählerschrank hergeben.

Dieser Ratgeber ordnet für Sie ein, was die Leistungsklasse rechtlich bedeutet, was an Ihrem Zählerschrank vorher zu prüfen ist und wo die Installation in eigener Regie endet.

Nahaufnahme einer wandmontierten Wallbox-Ladestation mit angeschlossenem Ladekabel
11 oder 22 kWDer Unterschied entscheidet sich beim Netzbetreiber, nicht am Fahrzeug.

Kurz beantwortet

Die kurze Antwort

Die passende Wallbox richtet sich weniger nach dem Fahrzeug als nach Anmeldepflicht und Zählerschrank. Die meisten fest installierten Wallboxen leisten 11 kW und sind damit lediglich beim Netzbetreiber anzumelden. Wallboxen über 11 kW – meist mit 22 kW – benötigen zusätzlich dessen Genehmigung, was länger dauert und nicht garantiert ist. Eine auf 11 kW gedrosselte 22-kW-Box gilt meist nur als anmeldepflichtig. Selbst anschließen dürfen Sie die Wallbox in keinem Fall – das ist ausschließlich einem eingetragenen Fachbetrieb vorbehalten.

Die Kernfrage

11 kW oder 22 kW: was die Wahl rechtlich bedeutet

Beide Leistungsklassen lassen sich fest installieren – der Unterschied liegt nicht am Fahrzeug, sondern daran, was Sie dem Netzbetreiber gegenüber erledigen müssen.

Die 11-kW-Wallbox

Die weitaus meisten fest installierten Wallboxen sind auf 11 kW ausgelegt. Für den Kauf bedeutet das: Die Anlage muss vor Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden (§19 NAV, VDE-AR-N 4100) – eine Zustimmung ist dafür nicht nötig, die Anmeldung reicht.

  • Anmeldepflichtig, nicht genehmigungspflichtig
  • Deckt die meisten privaten Ladepunkte ab
  • Anmeldung übernimmt üblicherweise der Fachbetrieb

Die 22-kW-Wallbox

Wer bewusst die höhere Leistungsklasse wählt, kauft sich zusätzlich eine Genehmigungspflicht ein: Der Netzbetreiber muss der Installation vorher aktiv zustimmen – das dauert länger als eine reine Anmeldung und ist nicht garantiert.

  • Zusätzlich genehmigungspflichtig
  • Zustimmung des Netzbetreibers vorab nötig
  • Keine feste Frist, keine Garantie

Ein oft übersehener Mittelweg: Wird eine 22-kW-Wallbox auf 11 kW gedrosselt, gilt sie in der Regel nur als anmeldepflichtig – nicht als genehmigungspflichtig. Wer die höhere Leistungsklasse für später offenhalten möchte, ohne die Genehmigungshürde sofort zu nehmen, findet darin die praktisch relevante Option.

Vor der Wallbox

Bevor überhaupt montiert wird: der Zählerschrank

Ob 11 kW oder 22 kW zur Wahl steht, ist oft zweitrangig gegenüber einer anderen Frage: Nimmt der vorhandene Zählerschrank die zusätzliche Last überhaupt auf?

Norm-Konformität

Ältere Zählerschränke entsprechen häufig nicht der aktuellen Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 – dann steht vor der Wallbox erst eine Ertüchtigung an.

Freie Reserve

Fehlt im Verteiler ein freier Platz für die zusätzliche Absicherung, muss der Schrank erst erweitert werden, bevor die Wallbox angeschlossen werden kann.

FI/SPD vorhanden

Ein alter Schrank ganz ohne Fehlerstromschutz oder Überspannungsschutz (SPD) braucht diese Nachrüstung ohnehin – unabhängig von der Wallbox.

Nach der Entscheidung

So läuft die Installation ab

Ob am Ende eine 11-kW- oder eine genehmigte 22-kW-Wallbox montiert wird: Der Ablauf folgt in beiden Fällen der DIN VDE 0100 und ausschließlich einem im Installateurverzeichnis eingetragenen Betrieb.

1

Leitungsverlegung

Die Zuleitung vom Verteiler zum Stellplatz wird verlegt.

2

Absicherung

Der passende Fehlerstromschutz wird eingebaut – FI Typ A EV oder das strengere Typ B, je nach Wallbox.

3

Montage

Die Wallbox wird an der vorgesehenen Stelle fest montiert.

4

Inbetriebnahme

Die Anlage wird in Betrieb genommen und auf Funktion geprüft.

5

Anmeldung

Anmeldung – bei mehr als 11 kW zusätzlich die Genehmigung – beim Netzbetreiber schließt die Installation ab.

Darf ich die Wallbox selbst anschließen? Nein.

Die Installation ist ausschließlich einem im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Fachbetrieb vorbehalten – unabhängig von der Leistungsklasse. Zusätzlich muss die Ladeeinrichtung ohnehin beim Netzbetreiber angemeldet werden, was einen eigenständigen Anschluss ausschließt.

Der Grund dafür ist nicht nur die Vorschrift selbst: Ein eigenmächtiger Anschluss bedeutet Lebensgefahr und kann zum Verlust von Förderung und Versicherungsschutz führen.

Statt weiter zu rätseln

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Ob 11 kW für Ihren Zählerschrank ausreichen, ob zuerst eine Ertüchtigung ansteht oder eine 22-kW-Wallbox infrage kommt, klären wir am besten im Gespräch. Auf der Seite Wallbox & Ladestation lesen Sie, was Begehung, Installation und Anmeldung bei uns umfassen. Am Telefon nennen wir dabei keine Zahl, sondern ordnen ein, ob und wie Ihr Vorhaben umsetzbar ist.

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