Bevor Sie anrufen
Häufige FragenElektriker Köln
Ob Netzstörung oder eigene Anlage, FI-Nachrüstung im Altbau oder Wallbox-Anmeldung: Hier stehen die Antworten, die Anrufer aus Köln uns am häufigsten vorab stellen. Betrifft Ihre Frage einen echten Notfall, lesen Sie zuerst die Sicherheitsregel gleich im nächsten Abschnitt.
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Die goldene Sicherheitsregel — wichtiger als jede Antwort weiter unten
Riecht es nach verschmortem Kunststoff, sehen Sie einen Lichtbogen oder Funken, oder ist ein Bauteil im Verteiler spürbar heiß geworden? Dann gehört zuerst der Hauptschalter oder wenigstens der betroffene Stromkreis stromlos geschaltet. Offen liegende oder beschädigte Adern bleiben unberührt, ein erneuter Einschaltversuch findet nicht statt.
Steht bereits Rauch im Raum oder ist offenes Feuer zu sehen, hat der Notruf 112 Vorrang — unser Notdienst ist erst der zweite Anruf.
Unabhängig davon, welche der folgenden Fragen Sie hierhergeführt hat: Treffen die genannten Anzeichen auf Ihre Situation zu, gilt diese Regel vor jeder weiteren Antwort auf dieser Seite.
Akute Situationen
Fragen, die meistens nicht bis morgen warten
Vier Situationen, die uns Anrufer aus Köln besonders häufig akut schildern.
Bei uns ist plötzlich der Strom weg – was prüfen wir zuerst?
Öffnen Sie den Verteiler und sehen Sie nach, ob der FI-Schalter, der Hauptschalter oder ein einzelner Leitungsschutzschalter ausgelöst hat. Fragen Sie kurz bei Nachbarn nach, ob dort ebenfalls der Strom fehlt – das entscheidet, wer zuständig ist (siehe nächste Frage). Bei Kälte, Medizingeräten oder einem betroffenen Aufzug warten Sie damit nicht ab, sondern greifen gleich zum Hörer.
Woran erkenne ich, ob es eine Netzstörung ist und nicht unsere eigene Anlage?
Ein kurzer Blick zu den Nachbarn genügt oft: Haben die ebenfalls kein Licht, oder ist gleich der halbe Straßenzug betroffen, steckt dahinter meist eine Störung im öffentlichen Netz – dafür ist der Netzbetreiber zuständig, erreichbar auch über die bundesweite 115, nicht die Elektrofachkraft. Bleibt es dagegen bei Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem Haus, sitzt der Fehler in aller Regel hinter dem eigenen Zählerplatz, und genau dafür sind wir da.
Der FI-Schalter lässt sich nicht mehr einschalten – was bedeutet das?
Der FI schützt Personen vor Fehlerstrom und schaltet ab, sobald irgendwo im überwachten Bereich Strom abfließt – etwa durch Feuchtigkeit oder ein defektes Gerät. Trennen Sie die Geräte des betroffenen Bereichs und versuchen Sie es einmal erneut. Bleibt er aus oder löst er sofort wieder aus, ist das ein Fall für die Elektrofachkraft.
Eine Steckdose fühlt sich warm an oder riecht verschmort – ist das schon ein Notfall?
Ja. Eine warme oder riechende Steckdose deutet auf eine Schmorstelle hin und ist ein Brandrisiko. Schalten Sie den betroffenen Stromkreis ab und nutzen Sie die Steckdose nicht weiter – es gilt die goldene Sicherheitsregel weiter oben auf dieser Seite.
Planbare Themen
Fragen, die sich in Ruhe klären lassen
Themen, mit denen uns Anrufer meist schon mit einem festen Vorhaben erreichen – Nachrüstung, Prüfung, ein neuer Ladepunkt oder die Frage, was noch selbst gemacht werden darf.
Unser Altbau hat noch keinen FI-Schalter – lohnt sich eine Nachrüstung trotzdem?
Der FI-Schalter schützt Menschen vor einem Fehlerstrom, nicht nur die Leitung – das ist sinnvoll, unabhängig davon, ob für Ihre Anlage aktuell eine Pflicht dazu besteht. Bei der Nachrüstung wird der betroffene Stromkreis um einen FI nach DIN VDE 0100-410 ergänzt, üblicherweise für Steckdosen- und Feuchtraumkreise. Ob das bei Ihnen technisch unkompliziert ist oder einen größeren Verteilerumbau nach sich zieht, sehen wir uns am besten direkt an.
Wo genau endet der Bestandsschutz unserer Anlage?
Bestandsschutz bedeutet nicht, dass eine ältere Anlage automatisch als sicher gilt, sondern nur, dass sie nicht bei jeder neuen Norm-Ausgabe zwangsläufig angepasst werden muss – solange nichts an ihr verändert wird. Ändern oder erweitern Sie etwas wesentlich, etwa bei einer Badsanierung oder einem neuen Festanschluss in der Küche, gelten für genau diesen Bereich die dann aktuellen Anforderungen der DIN VDE 0100. Ob ein geplantes Vorhaben in diesem Sinn wesentlich ist, ordnen wir für Ihren Fall am Telefon ein.
Ist eine Anlagenprüfung für unsere Wohnung überhaupt vorgeschrieben?
Für private Haushalte gibt es keine allgemeine gesetzliche Prüfpflicht – üblich ist eine Prüfung anlassbezogen, etwa bei Kauf, Verkauf, Vermietung oder nach einer Sanierung. Für Betriebe gilt dagegen die DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden, mit Fristen aus der Gefährdungsbeurteilung, üblicherweise zwischen einem halben und vier Jahren.
Muss eine neue Wallbox angemeldet werden?
Ja. Ladeeinrichtungen mit mehr als 3,7 kW sind beim Netzbetreiber anzumelden – die meisten fest installierten Wallboxen mit 11 kW fallen darunter. Ab mehr als 11 kW, etwa bei 22 kW, kommt zusätzlich eine Genehmigungspflicht des Netzbetreibers hinzu. Eine auf 11 kW gedrosselte 22-kW-Wallbox ist in der Regel nur anmeldepflichtig. Anmeldung und, falls nötig, Genehmigung übernehmen wir für Sie.
Brauchen wir wirklich einen Überspannungsschutz?
Für Neuanlagen und wesentliche Erweiterungen ist Überspannungsschutz seit den Normen DIN VDE 0100-443 und -534 verbindlich vorgeschrieben. Für unveränderten Bestand besteht keine Nachrüstpflicht, ein mehrstufiger Schutz im Verteiler wird aber empfohlen – besonders dort, wo bislang gar keiner vorhanden ist.
Dürfen wir einen Herd oder ein Kochfeld selbst anschließen?
Nein. Der Anschluss läuft über eine eigene Herdanschlussdose, meist mit 400-Volt-Drehstrom, und zählt damit zur Festinstallation – das bleibt der Elektrofachkraft vorbehalten, auch wenn der Küchenmonteur die Möbel liefert. Grund sind Lebensgefahr, Brandrisiko und der Verlust des Versicherungsschutzes bei eigenmächtigen Eingriffen an der Anlage.
Dürfen wir selbst eine Steckdose anschließen?
Sobald es um das Setzen, Austauschen oder Verlegen einer Steckdose an der Festinstallation geht: nein. Unkritisch bleibt nur das Einstecken steckerfertiger Geräte in eine bereits vorhandene, intakte Steckdose. Das Anschließen der Dose selbst bleibt nach § 13 NAV der Elektrofachkraft vorbehalten.
Grenzen klar gezogen
Was Sie selbst prüfen dürfen — und was der Elektrofachkraft vorbehalten bleibt
Nicht jede Frage rund um Strom braucht zwingend einen Termin. Wo die Grenze verläuft, ist in Deutschland klar geregelt – zum eigenen Schutz und zum Schutz der Anlage.
Unkritisch – das dürfen Sie selbst
Steckerfertige Geräte bleiben von der Elektrofachkraft-Pflicht ausgenommen, ebenso ein einmaliger, gefahrloser Reset eines ausgelösten Schutzschalters.
- Steckerfertige Geräte und Leuchten mit Schuko-Stecker ein- und ausstecken.
- Einen ausgelösten Leitungsschutzschalter einmal wieder einschalten – löst er sofort erneut aus, nicht weiter versuchen.
- Die Prüftaste eines FI-Schalters regelmäßig, etwa halbjährlich, betätigen.
- Den Verteiler öffnen und ansehen, welcher Schutzschalter ausgelöst hat.
Elektrofachkraft-Pflicht – das bleibt uns vorbehalten
Nach § 13 NAV dürfen Arbeiten an der Festinstallation hinter der Hauptsicherung ausschließlich durch eine Elektrofachkraft oder einen im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenen Betrieb ausgeführt werden.
- Leitungen, Dosen und Schalter neu setzen, ändern oder tauschen.
- Einen Herd oder eine andere Festinstallation über 400 V anschließen.
- Einen FI- oder Leitungsschutzschalter tauschen oder nachrüsten.
- Eine Wallbox anschließen und beim Netzbetreiber anmelden.
- Arbeiten im plombierten Zählerbereich.
Lässt sich Ihre Frage nicht eindeutig einer Seite zuordnen? Am Telefon klären wir das in wenigen Sätzen — 0176 42876194.
Und was kostet das?
Kostenlose & unverbindliche telefonische Beratung
Ob Sicherung, Steckdose oder eine ganze Elektroinstallation: Was der jeweilige Aufwand bedeutet, hängt von der konkreten Anlage ab und lässt sich hier auf der Seite nicht seriös in einer Zahl zusammenfassen. Genau deshalb hören wir uns Ihre Situation zunächst an und ordnen sie mündlich ein – ein Anruf verpflichtet Sie zu nichts, klärt aber, worum es bei Ihnen tatsächlich geht.
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Mehr im Detail
Wo jede Frage ausführlich beantwortet wird
Diese FAQ beantwortet die häufigsten Fragen kurz. Wer tiefer einsteigen möchte, findet auf den folgenden Seiten die vollständige Antwort — inklusive der Besonderheiten einzelner Kölner Veedel.
Stromausfall
Wie Sie Netzstörung und eigene Anlage auseinanderhalten, und was bei echtem Stromausfall zuerst zu prüfen ist.
Mehr erfahrenSicherung & FI-Schalter
Warum der FI auslöst, was FI-Nachrüstung im Altbau bedeutet und wann statt des FI ein LS-Automat gefragt ist.
Mehr erfahrenElektroinstallation
Wo Bestandsschutz endet und eine wesentliche Änderung beginnt – und warum Festinstallation der Elektrofachkraft vorbehalten bleibt.
Mehr erfahrenElektroprüfung
Ablauf und Inhalt einer Anlagenprüfung nach DIN VDE 0100-600 und 0105-100, privat wie im Betrieb.
Mehr erfahrenWallbox & Ladestation
Ab wann eine Wallbox anmeldepflichtig ist und ab wann zusätzlich eine Genehmigung des Netzbetreibers nötig wird.
Mehr erfahrenÜberspannungsschutz
Wo die Pflicht für Neuanlagen beginnt und was für unveränderten Bestand nur eine Empfehlung bleibt.
Mehr erfahrenKosten & Beratung
Warum diese Seite bewusst ohne Zahlen auskommt und was stattdessen im Telefonat besprochen wird.
Mehr erfahrenRatgeber
Ausführliche Artikel zu Sicherung, Stromausfall, Wallbox und mehr — für alle, die vor dem Anruf erst verstehen wollen, worum es geht.
Mehr erfahrenElektriker Köln-Sülz
Warum FI-Nachrüstung in Sülzer Altbau-Mietwohnungen ein besonders häufiges Thema vor der Vermietung ist.
Mehr erfahrenElektriker Köln-Ehrenfeld
Warum Gewerbe und Wohnen in Ehrenfeld zwei unterschiedliche Prüfpflichten auslösen – anlassbezogen privat, DGUV Vorschrift 3 im Betrieb.
Mehr erfahrenIhre Frage war nicht dabei? Ein Anruf klärt es direkt.
Jede Anlage ist anders – was in Ihrem Fall zutrifft, sagen wir Ihnen am Telefon, nicht auf einer allgemeinen Seite. Ohne Formular, ohne Umweg.